Welche Leistung passt zu meinem Vorhaben?
Die Übersicht hilft bei der Einordnung. Wenn Sie unsicher sind, beschreiben Sie uns einfach, was geräumt werden soll — die passende Leistung ergibt sich bei der Besichtigung von selbst. Mehr zu jeder Leistung steht auf ihrer eigenen Seite, die Sie über die Liste oben erreichen.
| Leistung | Umfang | Für wen |
|---|---|---|
| Entrümpelung | Einzelne Räume bis ganzes Haus | Privatleute, Eigentümer |
| Haushaltsauflösung | Kompletter Hausstand | Privatleute, Angehörige |
| Wohnungsauflösung | Ganze Wohnung bis zur Übergabe | Mieter, Vermieter, Angehörige |
| Keller- und Dachbodenentrümpelung | Einzelabteil bis ganzer Hauskeller | Privatleute, Hausverwaltungen |
| Entrümpelung nach Todesfall | Wohnung oder Haus des Verstorbenen | Angehörige, Erben |
| Gewerbe- und Büroentrümpelung | Büro, Laden, Praxis, Lager | Betriebe, Selbstständige |
Welche Leistung brauche ich nach einem Todesfall?
Meist die Entrümpelung nach Todesfall. Sie umfasst dasselbe wie eine Haushaltsauflösung, lässt aber mehr Raum für Absprachen: Angehörige nehmen vorher heraus, was ihnen wichtig ist, und bestimmen den Termin mit Blick auf Kündigungsfrist und Erbschaft.
Was ist für Hausverwaltungen und Betriebe wichtig?
Ein fester Termin und klare Zuständigkeiten. Hausverwaltungen informieren die Mieter und kennzeichnen die Flächen, Betriebe nennen das Datum, an dem die Räume leer sein müssen. Den Rest planen wir nach der Besichtigung.
Was ist bei allen Leistungen gleich?
Der Ablauf. Wir sehen uns die Räume kostenlos an, nennen einen festen Preis und beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende sind die Räume leer und gefegt. Den vereinbarten Termin halten wir ein.
Was nicht dazugehört: Renovieren, Streichen und das Beheben von Schäden. Solche Arbeiten übernimmt ein Maler- oder Handwerksbetrieb.
Wie der feste Preis entsteht, erklärt die Seite Angebot. Wo wir räumen, steht unter Einsatzgebiet.