Büros, Praxen, Läden und Lager — wenn ein Betrieb umzieht, verkleinert oder schließt.
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Welche Gewerberäume räumen wir?
Büros mit Schreibtischen, Schränken und Regalen, Ladenlokale mit Theken und Einbauten nach Absprache, Praxisräume, Lager und Werkstätten. Der Anlass ist meist ein Umzug, eine Verkleinerung oder die Aufgabe des Betriebs.
Wie passt die Räumung zum Ende des Gewerbemietvertrags?
Gewerbemietverträge enden zu festen Terminen. Wir planen die Räumung von diesem Datum aus und sagen Ihnen bei der Besichtigung, wie viel Vorlauf wir brauchen. Soll während der Räumung noch gearbeitet werden, legen wir die Arbeiten so, dass der Betrieb möglichst wenig gestört wird.
Was passiert mit Akten und Datenträgern?
Unterlagen mit personenbezogenen Daten gehören nicht in den Sperrmüll, und alte Rechner enthalten oft noch Daten. Klären Sie vorab, wie diese vernichtet werden sollen, und nehmen Sie Datenträger vorher an sich. Wir sprechen das bei der Besichtigung an.
Was brauchen wir von Ihnen?
- Anschrift und Etage der Räume, Zugang und Ansprechpartner vor Ort
- das Datum, an dem die Räume leer sein müssen
- eine Liste der Dinge, die mitgenommen werden oder bleiben
- Hinweise auf Einbauten, die zurückgebaut werden sollen
Gehören Trennwände und Bodenbeläge zur Räumung?
In der Regel nicht. Ob Trennwände, Teppichböden oder Leitungen zurückgebaut werden müssen, regelt Ihr Mietvertrag, und das ist meist Sache eines Ausbau- oder Handwerksbetriebs. Leichte Einbauten wie Regale oder Theken nehmen wir nach Absprache mit. Sprechen Sie das bei der Besichtigung an, damit es im Preis steht.
Was müssen Praxen und Kanzleien beachten?
Für Patienten- und Mandantenakten gelten besondere Pflichten zur Aufbewahrung und Vernichtung. Klären Sie diese vor der Räumung mit Ihrer Kammer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten und nehmen Sie die Akten heraus. Wir räumen Möbel, Geräte und alles, was Sie freigeben.
Ärztliche Patientenakten sind nach § 630f BGB in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Auch nach der Praxisaufgabe muss geregelt sein, wo sie bleiben.
Welche Geschäftsunterlagen müssen aufbewahrt werden?
Wer einen Betrieb aufgibt, bleibt an die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung gebunden. Nach § 147 AO gelten für Bücher, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege je nach Art 8 oder 10 Jahre, für Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Fristen beginnen mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Lagern Sie diese Akten aus, bevor wir räumen, und fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
| Unterlage | Frist |
|---|---|
| Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse | 10 Jahre |
| Buchungsbelege, zum Beispiel Rechnungen | 8 Jahre |
| empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe | 6 Jahre |
Wie kündigt man Gewerberäume?
Gewerbemietverträge sind oft befristet und enden dann zum vereinbarten Datum. Ist der Vertrag unbefristet, gilt § 580a BGB: Die Kündigung ist spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig, also mit rund 6 Monaten Vorlauf. Planen Sie die Räumung von diesem Datum aus rückwärts.