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Entrümpelungsservice& Haushaltsauflösungen

Ratgeber

Der Ratgeber beantwortet 14 Fragen, die vor einer Räumung oft offen sind — von der besenreinen Übergabe über Fristen nach einem Todesfall bis zur Steuerermäßigung von 20 Prozent nach § 35a EStG. Jeder Beitrag nennt seine Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Wohnung nach einem Todesfall räumen: die ersten Schritte

    Sichern Sie zuerst Unterlagen und Erinnerungsstücke, klären Sie, wer erbt, und kündigen Sie dann den Mietvertrag. Die Räumung kommt als 4. Schritt zuletzt und lässt sich auf die Kündigungsfrist abstimmen, die danach rund 3 Monate beträgt.

    · Passende Leistung: Entrümpelung nach Todesfall

  • Besenrein: Was das bei der Wohnungsübergabe heißt

    Besenrein bedeutet: Die Räume sind leer, und grober Schmutz ist entfernt. Eine Grundreinigung, Streichen oder Renovieren verlangt der Begriff nicht — so hat es der Bundesgerichtshof 2006 entschieden. Ansprüche des Vermieters verjähren danach in 6 Monaten.

    · Passende Leistung: Wohnungsauflösung

  • Keller ausräumen: Was darf in den Sperrmüll und was nicht?

    Sperrmüll bezeichnet große Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Restmülltonne passen, etwa Möbel, Matratzen und Teppiche. Mindestens 4 Gruppen gehören nicht hinein und werden getrennt abgegeben: Elektrogeräte, Batterien, Farben und Altöl.

    · Passende Leistung: Keller- und Dachbodenentrümpelung

  • Was kostet eine Entrümpelung? Wovon der Preis abhängt

    Eine Entrümpelung kostet so viel, wie Menge, Etage, Weg, Art der Gegenstände und Entsorgung an Arbeit verursachen. Unser Preisrechner nennt dafür in 60 Sekunden eine Spanne; den festen Preis bekommen Sie nach einer kostenlosen Besichtigung, bevor wir beginnen.

    · Passende Leistung: Entrümpelung

  • Entrümpelung vorbereiten: Checkliste für die Tage davor

    Eine gute Vorbereitung umfasst 8 Punkte: Wertvolles sichern, festlegen was bleibt, Schlüssel sammeln, Zugang klären, Halteplatz prüfen, Nachbarn informieren, Verträge kündigen und Zählerstände notieren. Den Rest erledigt der Räumungstag.

    · Passende Leistung: Haushaltsauflösung

  • Umzug ins Pflegeheim: die Wohnung auflösen

    Zieht ein Mensch ins Pflegeheim, wird die Wohnung meist mit der gesetzlichen Frist gekündigt und bis dahin aufgelöst. Sie beträgt nach § 573c BGB rund 3 Monate, ein Sonderkündigungsrecht gibt es dafür nicht. Planen Sie die Räumung so, dass die Wohnung vor Fristende besenrein ist.

    · Passende Leistung: Haushaltsauflösung

  • Mieter weg, Sachen noch da: Was Vermieter dürfen

    Vermieter dürfen eine Wohnung nur räumen, wenn der Mieter sie zurückgegeben hat oder ein Räumungstitel vorliegt. Eine Räumung ohne beides nennt man verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB; wer so räumt, riskiert Schadensersatz. In 3 Fällen ist die Lage klar; alles andere sollte ein Anwalt prüfen.

    · Passende Leistung: Wohnungsauflösung

  • Vermüllte Wohnung räumen: Hinweise für Angehörige und Vermieter

    Die Räumung einer stark vermüllten Wohnung umfasst 4 Schritte: Lage klären, Gefahren erkennen, Wichtiges sichern, dann räumen und reinigen. Hinter der Vermüllung steht oft eine Erkrankung, die die WHO seit der ICD-11 als eigene Störung führt. Mit Druck erreicht man wenig.

    · Passende Leistung: Entrümpelung

  • Dachboden entrümpeln: worauf Sie achten sollten

    Das Entrümpeln eines Dachbodens umfasst 3 Regeln: sicherer Zugang, keine Berührung mit alter Dämmung oder Asbest und Rücksicht auf die Tragfähigkeit der Decke. Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, gilt als möglicherweise krebserzeugend und bleibt liegen, bis ein Fachbetrieb sie beurteilt hat.

    · Passende Leistung: Keller- und Dachbodenentrümpelung

  • Garage und Schuppen ausräumen: Altöl, Reifen und Gasflaschen

    Garagen und Schuppen enthalten mehr Sonderabfall als jede Wohnung: Altöl, Reifen, Gasflaschen, Akkus und Pflanzenschutzmittel gehören nicht in den Sperrmüll. Das getrennte Sammeln beim Ausräumen umfasst 5 Gruppen, spart Wege und vermeidet Bußgelder.

    · Passende Leistung: Entrümpelung

  • Büroauflösung: Akten, Datenträger und Fristen richtig regeln

    Vor einer Büroauflösung müssen Akten mit Aufbewahrungsfrist von 6, 8 oder 10 Jahren ausgelagert und alle übrigen personenbezogenen Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet werden. Die Norm DIN 66399 umfasst dafür 7 Sicherheitsstufen. Erst danach werden Möbel und Geräte geräumt.

    · Passende Leistung: Gewerbe- und Büroentrümpelung

  • Wertsachen im Nachlass finden, bevor geräumt wird

    Bevor eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt wird, sollten die Erben sie systematisch durchsuchen: Wertvolles steckt oft in Büchern, Kleidung und Schubladen. Alte D-Mark tauscht die Bundesbank unbefristet um; der Kurs beträgt 1,95583 DM je Euro.

    · Passende Leistung: Entrümpelung nach Todesfall

  • Haushaltsauflösung aus der Ferne organisieren

    Eine Haushaltsauflösung lässt sich mit 2 Besuchen vor Ort organisieren: einem, um Wichtiges zu sichern und festzulegen, was bleibt, und einem zur Übergabe. Dazwischen helfen eine Vertrauensperson mit Schlüssel, eine schriftliche Vollmacht und Fotos von jedem Raum. Geplant wird rückwärts vom Ende der Kündigungsfrist, die bei Wohnraum meist rund 3 Monate beträgt.

    · Passende Leistung: Haushaltsauflösung

  • In eine kleinere Wohnung ziehen: Was kommt mit?

    Wer in eine kleinere Wohnung zieht, entscheidet am besten mit dem Grundriss der neuen Wohnung und einer einfachen Regel: Was Sie 1 Jahr lang nicht benutzt haben, kommt nicht mit. Sortieren Sie in 4 Gruppen und lassen Sie den Rest nach dem Umzug räumen.

    · Passende Leistung: Entrümpelung

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Ratgeber nach Anlass
Ihre LageWorum es geht
Ein Angehöriger ist gestorbenFristen, Erbe, Mietvertrag und der richtige Zeitpunkt für die Räumung
Ein Elternteil zieht ins PflegeheimKündigung, Betreuung und was mitkommt
Die Wohnung geht an den Vermieter zurückwas besenrein bedeutet und was nicht
Ein Mieter ist verschwundenwas Vermieter mit zurückgelassenen Sachen dürfen
Keller, Dachboden oder Garage sind vollSperrmüll, Schadstoffe, Altöl und Dämmstoffe
Die Wohnung ist stark vermülltwie Angehörige und Vermieter vorgehen
Ein Betrieb schließtAkten, Datenträger, Fristen und Ablauf
Sie wollen die Kosten einschätzenKostentreiber, Angebote vergleichen, Steuer
Der Termin rückt näherCheckliste, Zeitleiste und Haltverbotszone

Wo bekomme ich verbindliche Auskunft?

Unsere Beiträge erklären, was wir aus der Praxis des Räumens kennen. Für verbindliche Auskünfte sind andere Stellen zuständig:

Zuständige Stellen für Fragen rund um eine Räumung
FrageWer hilft weiter
Erbschaft, Ausschlagung, ErbscheinNachlassgericht (in Leipzig das Amtsgericht Leipzig), Notar
Kündigung, Übergabe, RenovierungMietvertrag, Mieterverein, Anwalt für Mietrecht
Sperrmüll und Schadstoffe in LeipzigStadtreinigung Leipzig
Sperrmüll im UmlandAbfallwirtschaft des Landkreises Leipzig

Warum schreibt ein Räumungsbetrieb einen Ratgeber?

Weil viele Fragen vor der Besichtigung auftauchen und sich in Ruhe besser klären lassen als am Telefon. Wer vorbereitet ist, spart am Räumungstag Zeit und muss nichts überstürzt entscheiden.

Wie aktuell sind die Beiträge?

Jeder Beitrag trägt ein Datum und einen Stand. Gesetze und Satzungen ändern sich; wir verlinken deshalb die Fassung bei gesetze-im-internet.de, die das Bundesministerium der Justiz bereitstellt, statt Paragrafen nur aus dem Gedächtnis zu zitieren. Gebühren der Stadtreinigung oder des Landkreises nennen wir nicht, weil sie sich häufiger ändern als unsere Texte.

Quellen

Besichtigung anfragen — kostenlos

Schreiben Sie uns kurz, was geräumt werden soll und wo. Wir melden uns für einen Termin. Den festen Preis nennen wir nach der Besichtigung.

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