Veröffentlicht am von 1A Entrümpelungsservice
Was muss ich vor der Entrümpelung erledigen?
- Dokumente, Fotos, Schmuck und Bargeld aus allen Räumen herausnehmen — auch aus Schubladen, Taschen und Büchern.
- Festlegen, was bleiben soll, und es deutlich kennzeichnen oder in einen Raum stellen, der nicht geräumt wird.
- Alle Schlüssel zusammenlegen: Wohnung, Haustür, Keller, Boden, Garage, Briefkasten.
- Klären, wer am Räumungstag öffnet und wer Fragen beantworten kann.
- Prüfen, wo der Transporter halten kann, und bei Bedarf eine Haltefläche beantragen.
- Nachbarn und Hausverwaltung über den Termin informieren.
- Strom, Telefon, Internet und Zeitungen zum passenden Datum kündigen, Licht aber bis zum Räumungstag lassen.
- Zählerstände vor und nach der Räumung notieren.
Was sollte ich nicht selbst wegwerfen?
Unterlagen, die Sie noch brauchen könnten: Steuerbescheide, Rentenunterlagen, Versicherungen, Grundbuchauszüge. Heben Sie diese auf, bis sicher ist, dass sie nicht mehr gebraucht werden. Nach einem Todesfall gilt das besonders, weil Erben Fristen einhalten müssen.
Was passiert bei der Besichtigung?
Wir gehen alle Räume durch, auch Keller, Boden und Nebengebäude. Sie zeigen uns, was bleiben soll, und wir sehen uns Treppen, Wege und Halteplätze an. Danach nennen wir einen festen Preis. Die Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Wie viel Zeit sollte ich einplanen?
Das Aussortieren dauert oft länger als gedacht, vor allem in einem Haushalt, in dem jemand viele Jahre gelebt hat. Beginnen Sie früh genug und legen Sie den Räumungstermin mit Abstand vor die Übergabe. Den Termin selbst stimmen wir mit Ihnen ab.
Wie informiere ich die Nachbarn?
Ein Aushang im Treppenhaus reicht meist: Datum, ungefähre Uhrzeit und der Hinweis, dass Möbel durchs Treppenhaus getragen werden. Wer einen Stellplatz direkt vor dem Haus hat, kann ihn für den Tag freihalten.
Wer sollte am Räumungstag erreichbar sein?
Eine Person, die weiß, was bleiben soll, und Entscheidungen treffen darf. Taucht beim Räumen etwas auf, das wichtig sein könnte — ein Umschlag mit Papieren, ein Schlüsselbund, ein Fotoalbum —, muss jemand kurzfristig sagen können, was damit geschehen soll. Dafür sollte diese Person am Räumungstag telefonisch erreichbar sein.
Brauche ich eine Halteverbotszone für den Transporter?
In vielen Leipziger Straßen ist vor dem Haus kein Platz frei. Dann hilft eine vorübergehende Haltverbotszone. Sie wird bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt beantragt; die Schilder müssen nach gängiger Rechtsprechung mindestens 3 Tage vor dem Termin stehen, damit abgeschleppt werden darf. Beantragen Sie die Zone deshalb rund 2 Wochen im Voraus.
Die Grundlage für solche Anordnungen ist § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung. Gebühren und Fristen nennt Ihnen die Behörde. Bei der Besichtigung sehen wir uns an, ob eine Zone nötig ist.
Welche Zeitleiste hat sich bewährt?
| Wann | Was |
|---|---|
| 4 bis 6 Wochen vorher | Anfrage stellen, Besichtigung vereinbaren, mit Familie klären, was bleibt |
| 3 Wochen vorher | Angebot prüfen, Termin festlegen, Möbel verschenken oder verkaufen |
| 2 Wochen vorher | Haltverbotszone beantragen, Verträge zum passenden Datum kündigen |
| 1 Woche vorher | Unterlagen und Wertsachen herausnehmen, Nachbarn informieren |
| 1 Tag vorher | Schlüssel bereitlegen, Kühlschrank leeren, Wege freiräumen |
| Räumungstag | erreichbar sein, Zählerstände notieren |
Das sind Richtwerte. Wenn eine Frist drängt, geht es oft schneller — nennen Sie uns in der Anfrage das Datum, bis zu dem die Räume leer sein müssen.
Welche Verträge sollte ich kündigen oder ummelden?
- Strom und Gas: Zählerstand zum Auszugstag melden
- Telefon, Internet und Mobilfunk
- Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice
- Zeitungen, Zeitschriften und Vereinsbeiträge
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung, sobald die Wohnung leer ist
- Nachsendeauftrag bei der Post
Die Hausratversicherung sollte bis zur Übergabe laufen, denn bis dahin stehen noch Sachen in der Wohnung.
Was stelle ich für den Räumungstag bereit?
- freie Wege von jedem Raum bis zur Haustür, ohne Teppiche als Stolperfallen
- Licht in Treppenhaus, Keller und Boden, notfalls eine Lampe
- Türstopper oder Keile, damit Türen offen bleiben
- einen Raum oder eine Ecke für alles, was bleiben soll, deutlich markiert
- Müllsäcke für Lebensmittelreste und Hygieneartikel, die Sie selbst entsorgen
- eine Telefonnummer, unter der Sie den ganzen Tag erreichbar sind
Schützen Sie empfindliche Böden und Wandecken im Treppenhaus, wenn die Hausverwaltung das verlangt. Fragen Sie vorher nach, ob der Aufzug für Möbeltransporte benutzt werden darf und ob er abgepolstert werden muss.
Was tun mit Dingen, über die ich noch nicht entscheiden kann?
Gerade nach einem Todesfall fällt es schwer, sich von manchen Stücken zu trennen. Packen Sie diese Dinge in einige Kisten und nehmen Sie sie mit oder stellen Sie sie für ein paar Monate unter. Nach einem halben Jahr fällt die Entscheidung oft leichter. Wichtig ist nur, dass die Kisten vor dem Räumungstag aus den Räumen sind oder klar gekennzeichnet stehen bleiben.
Quellen
- § 45 StVO — Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen — Grundlage für Haltverbotszonen
- Rundfunkbeitrag — An- und Abmeldung
Allgemeine Hinweise. Stand: September 2026.
Wenn Sie Hilfe beim Räumen brauchen
Mehr zu unserer Leistung: Haushaltsauflösung. Die Besichtigung ist kostenlos, den festen Preis nennen wir vor Beginn. Wie das Angebot zustande kommt, steht auf der Seite Angebot.