Veröffentlicht am von 1A Entrümpelungsservice
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
- Unterlagen und Erinnerungsstücke sichern.
- Klären, wer erbt und wer entscheiden darf.
- Den Mietvertrag kündigen oder die Übergabe mit dem Vermieter absprechen.
- Die Wohnung räumen und besenrein übergeben.
Welche Unterlagen muss ich zuerst sichern?
Suchen Sie Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Verträge und ein mögliches Testament heraus. Diese Unterlagen brauchen Sie für Standesamt, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht. Nehmen Sie außerdem Fotos, Briefe und Schmuck an sich, bevor jemand anderes die Wohnung betritt.
Ein Testament, das Sie finden, müssen Sie unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB) — auch wenn Sie es für ungültig halten.
Wen muss ich über den Todesfall informieren?
Neben dem Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet wird, sind das vor allem Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und die Anbieter von Strom, Gas, Telefon und Internet. Viele Bestattungsunternehmen übernehmen einen Teil dieser Meldungen. Fragen Sie nach, was bereits erledigt ist.
Wer entscheidet, was mit der Wohnung passiert?
Über die Wohnung und ihren Inhalt entscheiden die Erben. Gibt es mehrere, entscheiden sie gemeinsam. Ist unklar, wer erbt, oder denken Sie an eine Ausschlagung, räumen Sie noch nicht — wer Nachlassgegenstände verwertet, kann damit das Erbe annehmen. Fragen Sie zuerst beim Nachlassgericht oder bei einem Notar nach.
Wie wird der Mietvertrag nach einem Todesfall gekündigt?
Führt niemand das Mietverhältnis fort, können Erben und Vermieter es nach § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Monatsfrist beginnt, wenn sie vom Tod und davon erfahren haben, dass das Mietverhältnis nicht fortgesetzt wird. Bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft die Miete weiter.
Wann wird die Wohnung geräumt und übergeben?
Steht fest, was bleiben soll, kann geräumt werden. Ein guter Zeitpunkt liegt vor dem Ende der Kündigungsfrist, damit die Wohnung pünktlich besenrein an den Vermieter zurückgeht. Ob zusätzlich renoviert werden muss, ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Welche Fristen laufen nach einem Todesfall?
Mehrere Fristen beginnen fast gleichzeitig. Wer sie kennt, kann die Räumung in Ruhe planen, statt unter Druck zu entscheiden. Die Übersicht nennt die wichtigsten, die für eine Wohnungsräumung eine Rolle spielen.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Sterbefall beim Standesamt anzeigen | spätestens am 3. Werktag nach dem Tod | § 28 Personenstandsgesetz |
| Gefundenes Testament abliefern | unverzüglich | § 2259 BGB |
| Erbschaft ausschlagen | 6 Wochen ab Kenntnis | § 1944 BGB |
| Mietvertrag außerordentlich kündigen | innerhalb von 1 Monat ab Kenntnis | § 564 BGB |
| Kündigungsfrist danach | rund 3 Monate | § 573d BGB |
Wohnte der Verstorbene im Ausland oder war er selbst Erbe eines nicht abgewickelten Nachlasses, können andere Fristen gelten. Lassen Sie sich dann beraten.
Darf ich vor dem Erbschein schon räumen?
Den Erbschein brauchen Sie vor allem gegenüber Banken und dem Grundbuchamt. Für eine Räumung verlangt ihn niemand zwingend, aber der Vermieter muss wissen, mit wem er die Übergabe abwickelt. Häufig genügt ein eröffnetes notarielles Testament oder eine Vollmacht über den Tod hinaus.
Solange Sie die Erbschaft noch ausschlagen wollen, sollten Sie nur das Nötigste tun: Wohnung sichern, Lebensmittel entsorgen, Heizung im Winter auf Frostschutz stellen. Das gilt in der Regel als Fürsorge und nicht als Annahme der Erbschaft. Räumen, Verkaufen und Verschenken dagegen können als Annahme gewertet werden.
Was tun, wenn niemand das Erbe annimmt?
Schlagen alle Erben aus, erbt am Ende der Staat, in Sachsen der Freistaat. Bis dahin kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um die Wohnung kümmert (§ 1960 BGB). Der Vermieter wendet sich dann an diesen Pfleger. Wer ausgeschlagen hat, erteilt keinen Räumungsauftrag mehr und haftet auch nicht für die Miete.
Wie gehen wir als Räumungsbetrieb vor?
Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung (0 Euro), und gehen die Räume mit Ihnen oder einer Person Ihres Vertrauens durch. Sie legen fest, was bleibt. Danach nennen wir einen festen Preis. Den Räumungstermin legen wir erst fest, wenn geklärt ist, wer den Auftrag erteilt, und so, dass die Wohnung vor dem Ende der Kündigungsfrist besenrein ist.
Quellen
- § 564 BGB — außerordentliche Kündigung nach dem Tod des Mieters
- § 573d BGB — Kündigungsfristen bei außerordentlicher Kündigung
- § 1944 BGB — Ausschlagungsfrist
- § 1960 BGB — Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
- § 2259 BGB — Ablieferungspflicht für Testamente
- § 28 Personenstandsgesetz — Anzeige des Sterbefalls
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Wenn Sie Hilfe beim Räumen brauchen
Mehr zu unserer Leistung: Entrümpelung nach Todesfall. Die Besichtigung ist kostenlos, den festen Preis nennen wir vor Beginn. Wie das Angebot zustande kommt, steht auf der Seite Angebot.