Veröffentlicht am von 1A Entrümpelungsservice
Wo verstecken ältere Menschen Wertsachen?
- zwischen Buchseiten und in Briefumschlägen hinter Bildern
- in Taschen von Mänteln und Handtaschen
- unter Schubladen und hinter Sockelleisten von Schränken
- in Dosen im Vorratsschrank oder im Gefrierfach
- unter Matratzen und in Kopfkissen
- in Kellerregalen zwischen Einmachgläsern
Gehen Sie Raum für Raum vor und haken Sie ab, was durchsucht ist. Zu zweit geht es schneller und schützt vor dem späteren Vorwurf, etwas beiseite geschafft zu haben.
Was ist im Hausrat oft mehr wert, als man denkt?
| Gegenstand | Worauf achten |
|---|---|
| Schmuck und Uhren | Stempel wie 585 oder 750 im Gold, Hersteller auf dem Zifferblatt |
| Münzen und Medaillen | Silber- und Goldmünzen, Sammleralben |
| Briefmarken | ganze Sammlungen, Briefe mit alten Marken |
| Möbel und Leuchten | Designklassiker der 1950er bis 1970er Jahre |
| Bücher und Dokumente | Erstausgaben, alte Karten, Urkunden |
| Porzellan und Glas | Marken auf der Unterseite, etwa aus Meißen |
Nicht alles Alte ist wertvoll. Viele Sammlungen aus den 1970er und 1980er Jahren erzielen heute wenig. Eine Schätzung klärt das, bevor Sie etwas wegwerfen oder aufheben.
Was mache ich mit alter D-Mark?
Die Deutsche Bundesbank tauscht D-Mark-Banknoten und -Münzen unbefristet und gebührenfrei in Euro um, zum festen Kurs von 1,95583 D-Mark für einen Euro. Der Umtausch ist in den Filialen der Bundesbank möglich oder per Post. Französische Franc oder italienische Lire lassen sich dagegen nicht mehr umtauschen.
Wer schätzt den Wert?
Für Schmuck, Kunst und Antiquitäten gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; die Industrie- und Handelskammer führt ein Verzeichnis. Auktionshäuser bieten oft kostenlose Ersteinschätzungen an. Holen Sie bei höheren Werten mehr als eine Meinung ein und lassen Sie sich eine Schätzung schriftlich geben, wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Wem gehören die gefundenen Sachen?
Mit dem Tod geht das ganze Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Gibt es mehrere, gehört ihnen der Nachlass gemeinsam, und sie entscheiden gemeinsam, was damit geschieht (§ 2038 BGB). Wer allein etwas mitnimmt oder verkauft, riskiert Streit. Führen Sie eine einfache Liste mit Fotos und teilen Sie sie mit allen Erben.
Was ist mit Bankschließfächern und Konten?
Kontoauszüge und Schlüssel mit Nummern verraten oft ein Schließfach. Banken öffnen es den Erben gegen Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament. Fragen Sie bei allen Banken nach, mit denen der Verstorbene zu tun hatte. Unterlagen dazu stecken oft in Ordnern mit der Aufschrift „Wichtig“.
Wie gehen wir mit Funden beim Räumen um?
Auch nach gründlicher Suche taucht beim Räumen manchmal noch etwas auf. Solche Funde legen wir beiseite und klären mit Ihnen, was damit geschieht. Legen Sie deshalb fest, wer am Räumungstag erreichbar ist. Die Besichtigung kostet 0 Euro; den festen Preis nennen wir danach.
Was ist mit Waffen, Munition und Medikamenten?
Findet sich im Nachlass eine Waffe oder Munition, fassen Sie sie nicht unnötig an und melden Sie den Fund der zuständigen Waffenbehörde. Erben müssen nach § 20 Waffengesetz innerhalb von 1 Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte beantragen oder die Waffe abgeben.
Wohin alte Medikamente gehören, regelt jede Kommune selbst; in vielen Städten ist es der Restmüll, manche Apotheken nehmen sie freiwillig zurück. Betäubungsmittel aus einer Schmerztherapie sollten Sie mit der Apotheke besprechen.
Wie dokumentiere ich den Nachlass?
- Jeden Raum als Ganzes fotografieren, bevor etwas bewegt wird.
- Wertvolle Einzelstücke einzeln fotografieren, mit Maßband oder Münze als Größenvergleich.
- Eine Liste mit Nummer, Beschreibung, Fundort und geschätztem Wert führen.
- Bargeld in Anwesenheit von zwei Personen zählen und das Ergebnis unterschreiben.
- Die Liste und die Fotos an alle Erben schicken.
Eine solche Liste hilft auch, wenn das Finanzamt nach dem Wert des Hausrats fragt. Für die Erbschaftsteuer gilt für Hausrat bei Erben der Steuerklasse I ein Freibetrag von 41.000 Euro (§ 13 ErbStG).
Quellen
- § 13 ErbStG — Steuerbefreiungen, unter anderem für Hausrat
- § 20 Waffengesetz — Erwerb und Besitz durch Erbfall
- Deutsche Bundesbank — Umtausch von D-Mark in Euro, unbefristet und gebührenfrei
- § 1922 BGB — Gesamtrechtsnachfolge
- § 2038 BGB — Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
- Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) — Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Wenn Sie Hilfe beim Räumen brauchen
Mehr zu unserer Leistung: Entrümpelung nach Todesfall. Die Besichtigung ist kostenlos, den festen Preis nennen wir vor Beginn. Wie das Angebot zustande kommt, steht auf der Seite Angebot.