Veröffentlicht am von 1A Entrümpelungsservice
Was muss ich beim ersten Besuch erledigen?
- Unterlagen, Wertsachen, Fotos und Erinnerungsstücke mitnehmen.
- Jeden Raum fotografieren, auch Keller, Boden und Garage.
- Festlegen, was bleiben oder verschickt werden soll, und es kennzeichnen.
- Zählerstände notieren und Kühlschrank leeren.
- Die Vertrauensperson einweisen und Schlüssel übergeben.
- Den Termin für die Besichtigung mit dem Räumungsbetrieb vereinbaren.
Wer kann mich vor Ort vertreten?
Ein Nachbar, ein Freund der Familie, die Hausverwaltung oder ein Betreuer. Wichtig ist, dass diese Person weiß, was bleiben soll, und Ihnen Fragen per Telefon oder Nachricht weitergeben kann. Den Auftrag und den Preis vereinbaren Sie trotzdem selbst.
Geben Sie der Person eine schriftliche Vollmacht mit, damit Vermieter und Hausverwaltung wissen, dass sie in Ihrem Namen handelt. Eine einfache Vollmacht mit Datum und Unterschrift reicht dafür meist aus.
Wie läuft die Besichtigung ohne mich?
Die Vertrauensperson öffnet und zeigt die Räume. Sie schicken vorher eine Liste mit den Dingen, die bleiben, und die Fotos. Nach der Besichtigung erhalten Sie den festen Preis und entscheiden in Ruhe. Rückfragen klären wir mit Ihnen per Telefon oder schriftlich.
Wie verschicke ich Dinge, die ich behalten will?
Kleine Mengen gehen als Paket. Für einzelne Möbelstücke gibt es Beiladungen bei Speditionen, die ohnehin in Ihre Richtung fahren; das ist oft günstiger als ein eigener Transport. Verpacken und beschriften Sie die Dinge vor der Räumung und stellen Sie sie in einen Raum, der nicht geräumt wird.
Welche Behördengänge gehen auch aus der Ferne?
| Aufgabe | Weg |
|---|---|
| Mietvertrag kündigen | schriftlich per Brief, eigenhändig unterschrieben (§ 568 BGB) |
| Strom, Gas, Internet abmelden | online oder per Brief mit Zählerstand |
| Rundfunkbeitrag abmelden | online beim Beitragsservice |
| Nachsendeauftrag | online bei der Post |
| Erbschein beantragen | über einen Notar an Ihrem Wohnort |
Eine Kündigung per E-Mail oder Fax genügt bei Wohnraum nicht. Schicken Sie sie per Einwurf-Einschreiben.
Wie läuft die Übergabe ab?
Den Übergabetermin legen Sie nach der Räumung mit dem Vermieter fest. Können Sie nicht kommen, übernimmt das die bevollmächtigte Person. Sie sollte das Protokoll lesen, Zählerstände prüfen, alle Schlüssel abgeben und sich eine Kopie geben lassen. Bitten Sie um Fotos der leeren Räume.
Wie viel Zeit sollte ich einplanen?
Vom ersten Besuch bis zur Übergabe vergehen oft einige Wochen. Rechnen Sie rückwärts vom Ende der Kündigungsfrist, die bei Wohnraum meist rund 3 Monate beträgt. Nennen Sie uns bei der Anfrage dieses Datum.
Wie arbeiten wir mit Auftraggebern, die nicht vor Ort sind?
Wir besichtigen mit Ihrer Vertrauensperson, die Besichtigung kostet 0 Euro. Den festen Preis und den Termin stimmen wir mit Ihnen ab. Was bleiben soll, bleibt stehen. Nach der Räumung ist die Wohnung besenrein, und der Schlüssel geht an die Person zurück, die Sie bestimmt haben.
Was gehört in eine einfache Vollmacht?
- Name, Geburtsdatum und Anschrift von Ihnen und der bevollmächtigten Person
- die Anschrift der Wohnung
- was die Person tun darf: Räume öffnen, Besichtigung begleiten, Wohnung übergeben
- ob sie Schlüssel und Protokoll entgegennehmen darf
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift
Für Verträge über größere Beträge oder den Verkauf einer Immobilie genügt eine einfache Vollmacht nicht immer. Dann hilft ein Notar.
Wie behalte ich aus der Ferne den Überblick?
Legen Sie eine einfache Liste an, die alle Beteiligten sehen: was erledigt ist, was offen ist und wer sich kümmert. Eine geteilte Tabelle oder eine Gruppe im Messenger reicht. Tragen Sie dort Termine für Besichtigung, Räumung und Übergabe ein, dazu Kündigungsdaten und Zählerstände.
Sammeln Sie alle Schreiben in einem Ordner, auch Fotos von Briefen, die Ihre Vertrauensperson aus dem Briefkasten nimmt. Wenn später Fragen zu Nebenkosten oder Kaution kommen, finden Sie die Unterlagen schnell. Vereinbaren Sie außerdem, wie oft die Vertrauensperson nach dem Rechten sieht, bis die Wohnung übergeben ist — etwa einmal pro Woche, im Winter wegen der Heizung häufiger.
Quellen
- § 568 BGB — Form und Inhalt der Kündigung — Schriftform bei Wohnraum
- § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 164 BGB — Wirkung der Erklärung des Vertreters — Handeln mit Vollmacht
- Rundfunkbeitrag
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Wenn Sie Hilfe beim Räumen brauchen
Mehr zu unserer Leistung: Haushaltsauflösung. Die Besichtigung ist kostenlos, den festen Preis nennen wir vor Beginn. Wie das Angebot zustande kommt, steht auf der Seite Angebot.